Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 2
2.6 Wir behalten uns eine Preiskorrektur im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind und / oder eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist. Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung die Materialkosten oder die Löhne in unserem Werk, so sind wir ebenfalls berechtigt, die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerung zu erhöhen. Der Auftraggeber hat ein Kündigungsrecht, falls die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises beträgt. Die uns bis dahin entstandenen Aufwendungen an Material- und Lohnkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Die Rechnung wird unter dem Datum des Versandes der Waren ausgefertigt.
3.2 Unsere Rechnungen sind sofort rein Netto zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei uns unbekannten Auftraggebern erfolgt die Lieferung gegen sofortige Barzahlung, Nachnahme bzw. Vorauskasse nach unserer Wahl.
3.3 Die Zahlung der Porto- und Frachtkosten sowie der Verpackungskosten hat durch den Auftraggeber sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.4 Bei Zielüberschreitung tritt sofortiger Zahlungsverzug ein und damit sind wir berechtigt, vom Verfalltag an Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Skonti werden nur gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind.
3.5 Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. In jedem Fall werden Wechsel oder Schecks nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort fällig.
3.6 Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlung oder die Stellung von Sicherheiten nach unserer Wahl zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
3.7 Sofern der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder nachgewiesen werden kann, dass Vollstreckungsmaßnahmen fruchtlos verlaufen sind, der Auftraggeber seine Zahlungen eingestellt hat, das Insolvenzverfahren beantragt worden ist, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld aus dem Vertrag fällig zu stellen, auch wenn wir einen Wechsel oder Scheck angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, bzgl. sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
3.8 Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist diesem nur gestattet, wenn es sich dabei um unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderungen handelt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
3.9 Evtl. Fehler in unseren Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden. Längeres Schweigen des Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung. |